"Ihr Bestatter am Märchenland-Weg"

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Erben und vererben

Die gesetzliche Erbfolge wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt und berücksichtigt zunächst die Verwandten in einer bestimmten Reihenfolge, auch „Ordnung“ genannt. Das BGB tritt in Kraft, wenn der Verstorbene kein rechtsgültiges Testament hinterlassen hat.

Die Verteilung gliedert sich nach Erben

  • erster Ordnung: Ehepartner, eheliche und nicht eheliche Kinder, Enkel und Urenkel,
  • zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten,
  • dritter Ordnung: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen.

Stief-, Schwieger- und Pflegekinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben. Für Ehegatten und Partner aus eingetragenen Lebensgemeinschaften gelten besondere Regelungen.

Durch eine frühzeitige Schenkung kann möglicherweise die Höhe der Erbschaftssteuer verringert werden. Man sollte sich daher frühzeitig über die gesetzlichen Steuerfreibeträge informieren.

Für eine juristisch einwandfreie Ausführung empfehlen wir, einen Notar oder Anwalt zurate zu ziehen.

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